Information für alle Faschingsumzugsteilnehmer

Klasse, dass sie sich für die Teilnahme am Umzug interessieren. Hier einige Informationen:


Sehr geehrte Teilnehmer und Teilnehmerinnen, um auch im Jahr 2020 einen reibungslosen Ablauf des Wasserloser Faschingsumzuges zu gewährleisten, bittet der Verein zur Heimat und Brauchtumspflege Wasserlos e.V. alle Zugteilnehmer um die Berücksichtigung nachfolgender Regelungen:

  • Die Aufstellung des Umzuges erfolgt: über den Parkplatz des Kreiskrankenhauses, zur Schlossbergstraße in die Hahnenkammstraße. ( Nummern auf der Straße )
  • Den Anweisungen durch die Zugaufsicht ist Folge zu leisten. Alle teilnehmenden Kraftfahrzeuge müssen zum Straßenverkehr zugelassen und entsprechend Haftpflicht versichert sein. Die Kraftfahrzeugführer müssen im Besitz einer der Klasse entsprechenden und gültigen Fahrerlaubnis sein und die Straßenverkehrsordnung beachten.
  • Aufgrund der besonderen Verantwortung der Fahrzeuglenker besteht ein striktes Alkoholverbot.! (vor und während des Umzuges)
  • Der Veranstalter hat das Recht verkehrsuntüchtige Fahrzeuge und Fahrer von der Teilnahme am Umzug auszuschließen.
  • Für jeden Motivwagen und jedes Fahrzeug ist eine verantwortliche Person zu benennen, um jedes Fahrzeug und jeden Anhänger sind mitlaufende Aufsichtspersonen zu verteilen.
  • Unrat und gefährliche Stoffe dürfen weder auf den teilnehmenden Fahrzeugen noch von den teilnehmenden Personen mitgeführt und ausgebracht werden.
  • Das Anbringen und Tragen von Werbetafeln, – schildern und – hinweisen an Fahrzeugen oder sonstigen Gegenständen ist nicht gestattet. Die Vermarktung des Wasserloser Faschingsumzuges obliegt ausschließlich dem Verein zur Heimat und Brauchtumspflege Wasserlos e.V..
  • Sponsoren wird eine entsprechende Präsentation auf dem vorausfahrenden Sponsorenwagen ermöglicht.
  • Auf die Beachtung des Jugendschutzgesetz, insbesondere auf die verbotene Abgabe von Alkohol an Minderjährige und Jugendliche wird besonders hingewiesen.
  • wie in den Vorjahren: WILDES PINKELN ist UNTERSAGT! – bereitgestellte WC-Wagen sind ausgeschildert und aufzusuchen.
  • Die Ausführungen auf dem Merkblatt unbedingt beachten und die gesetzliche Vorschriften uneingeschränkt einhalten.
  • Wagenbauer beachten bitte das Merkblatt

Merkblätter

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